Herwig Gerdes Steuerberater

Ob Handwerk, Handel oder Dienstleister – Sie sind fit in Ihrem Metier. Vertrauen Sie im Bereich Steuern und Buchhaltung auf unser Know-how.

Gründungsberatung


Sie haben eine grandiose Idee? Wir begleiten Sie von der Geschäftsidee zur Gründung. Gerne tragen wir dazu bei, dass Ihre Vision Wirklichkeit wird. Wir haben für alle Herausforderungen Ihrer Unternehmensgründung entsprechendes Know-how und begleiten Sie individuell über alle Etappen von der Idee bis zum Erfolg. Dabei bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen aller Größenordnungen.

WIR

  • prüfen Ihre Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
  • erarbeiten gemeinsam ein Konzept
  • erstellen genau durchdachte Businesspläne
  • beraten bei der Wahl der Rechtsform
  • haben alle Informationen zu Gründungsförderungen
  • beraten bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • assistieren bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank

Wir sind für Sie da.

Was muss ich als Existenzgründer fürs Finanzamt machen?

Der Existenzgründer hat zahlreiche Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen.

Die wichtigsten sind folgende:

  • Die steuerlichen Pflichten beginnen mit der Anmeldung beim Finanzamt. Alle Existenzgründer müssen einen Fragebogen des Finanzamtes zu ihrer Gründung ausfüllen und sich dabei hinsichtlich verschiedener Merkmale der zukünftigen Besteuerung entscheiden.
  • Bei Gründung ist eine Buchführung bzw. sind Aufzeichnungen einzurichten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genaue Ausgestaltung der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen hängt von der Rechtsform, der Art der Tätigkeit und der Größe des Unternehmens ab. Buchführung und Aufzeichnungen sind laufend zu führen.
  • Bestimmte Steuern sind noch während des laufenden Jahres innerhalb bestimmter Fristen, in der Regel monatlich oder quartalsweise, beim Finanzamt anzumelden und vorauszuzahlen.
  • Nach Abschluss des Jahres sind die betriebliche Gewinnermittlung und die Steuererklärungen für die einzelnen Steuerarten (Einkommen- oder Körperschaftsteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) abzugeben und die Steuer-Abschlusszahlungen zu leisten. Welche Steuererklärungen abzugeben sind, richtet sich nach der Art der Tätigkeit und der Rechtsform des Betriebes. Für die Abgabe der Unterlagen und der Zahlung der Steuern gibt es ganz bestimmte Fristen, die man einhalten muss.

Steuertipps für Existenzgründer

Als Unternehmer können Sie alle Ausgaben und Aufwendungen absetzen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Betriebsausgaben werden dem Finanzamt durch Belege glaubhaft gemacht. Die Beweislast liegt bei Ihnen.

Sie können die vor der Betriebseröffnung angefallenen Kosten als Betriebsausgaben absetzen und die in diesen Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer erstattet bekommen. Sammeln Sie deshalb schon in der Gründungsphase alle Belege. Eine Gewinnermittlung und bestimmte Steuererklärungen sind ggf. schon vor dem Jahr der Betriebseröffnung beim Finanzamt einzureichen, da die Ausgaben in dem Wirtschaftsjahr steuerlich zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind (Bilanzierer) bzw. in dem sie bezahlt wurden (Einnahmeüberschussrechner). Auch wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, ist ein Abzug von vorab entstandenen Betriebsausgaben möglich.

Privatgegenstände, die Sie betrieblich nutzen, sollten steuerlich berücksichtigt werden. Durch die steuerliche Berücksichtigung vermindert sich der zu versteuernde Gewinn. Allerdings ist ein Verkauf oder eine Entnahme dieses Gegenstandes steuerpflichtig. Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die grundsätzlich richtige Rechtsform kann es nicht geben. Wichtig ist, die richtigen Kriterien der Rechtsformwahl beachtet zu haben. Steuern sind dabei ein wesentliches, aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium. Der Einfluss der Besteuerung lässt sich anhand vorliegender Planzahlen exakt ermitteln. Ein Wechsel der Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Die Vorteilhaftigkeit der gewählten Rechtsform sollte später alle 3 bis 4 Jahre überprüft werden.

Verluste sind mit Gewinnen aus anderen Jahren steuermindernd verrechenbar und daher steuerlich wertvoll. Sammeln Sie deshalb alle Belege über Betriebsausgaben, auch wenn schon ein Verlust entstanden ist.

Herwig Gerdes, Steuerberater
Diplom-Kaufmann
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